Die Anpassungen gehen in die richtige Richtung. So wird vorgeschlagen, die Regelung der Gehaltsfortzahlung nach dem Ausscheiden aus dem Amt des Gemeindepräsidiums zu vereinfachen und das Maximum der Auszahlung zu begrenzen. Das Reglement sieht jedoch weiterhin eine Gehaltsfortzahlung von drei Jahren vor. Dadurch können Kosten von einer halben Million Franken entstehen.
Für die FDP-Fraktion ist diese Dauer der Lohnfortzahlung nach wie vor zu lang. Daher haben wir einen Antrag gestellt, um die maximale Bezugsdauer auf ein Jahr zu beschränken. Im Vergleich zur Privatwirtschaft ist auch eine Gehaltsfortzahlung von einem Jahr eine grosszügige Regelung. Die Unabhängigkeit der Gemeindepräsidentin oder des Gemeindepräsidenten während der Amtsdauer bleibt gewährleistet. Die finanzielle Belastung für die Steuerzahlenden wäre damit minimiert.
Unser Vorschlag wurde im Grossen Gemeinderat von keiner anderen Partei unterstützt. Erstaunlich ist, dass linke und rechte Polparteien, die sich sonst gerne medial über goldene Fallschirme empören, unserem Antrag nicht zugestimmt haben.
Das Geschäft zum Besoldungsreglement wurde nach der Beratung zurückgewiesen. So besteht nochmals die Chance, die Gemeinde vor hohen finanziellen Folgekosten zu bewahren.
Fraktion FDP.Die Liberalen